AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden (B2B) AgriPellets GmbH – Stand Januar 2026

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der AgriPellets GmbH (nachfolgend «Anbieterin») gegenüber Geschäftskunden. Als Geschäftskunden gelten Unternehmen im Sinne von Art. 2 lit. a UWG.

Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Textform und sind nur gültig, wenn sie von der Anbieterin ausdrücklich bestätigt werden.

2. Vertragsabschluss

Eine Bestellung des Kunden gilt als verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss. Der Vertrag kommt erst mit vollständigem Zahlungseingang bei der Anbieterin zustande, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Bis zum Zahlungseingang besteht kein Anspruch auf Lieferung.

3. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer sowie allfälliger Versandkosten oder Lieferpauschalen. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ausschliesslich gegen Vorauszahlung oder gegen sofortige Zahlung bei Übergabe der Ware. Ein Zahlungsziel oder eine Rechnungsstellung mit späterer Fälligkeit wird nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gewährt. Die Anbieterin ist berechtigt, Lieferungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten.

4. Lieferung und Lieferbedingungen

Die Lieferung erfolgt je nach Vereinbarung entweder durch die Anbieterin selbst oder durch einen beauftragten Transporteur. Lieferungen erfolgen ausschliesslich innerhalb der Schweiz und bis Bordsteinkante oder Laderampe des Kunden. Lieferfristen gelten als Richtwerte und sind unverbindlich. Eine Abholung der Ware am Produktionsstandort ist nach vorgängiger Terminvereinbarung möglich. Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für den Kunden zumutbar sind. Die Mindestbestellmenge beträgt 1 Tonne. Bei Bestellmengen unter 3 Tonnen wird eine Lieferpauschale erhoben, deren Höhe im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesen und zusätzlich zum Warenpreis verrechnet wird. Ab einer Bestellmenge von 3 Tonnen erfolgt die Lieferung ohne zusätzliche Lieferpauschale, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5. Leistungs- und Auslieferungszeitpunkt

Der vertraglich massgebliche Leistungs- und Auslieferungszeitpunkt ist der Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Kunden oder an den beauftragten Transporteur. Mit der Auslieferung gilt die vertragliche Leistung als erbracht.

6. Gefahrübergang

Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Kunden über, unabhängig davon, ob die Lieferung durch die Anbieterin selbst oder durch einen Transporteur erfolgt. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verlängern sich Lieferfristen entsprechend.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Anbieterin. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bis zum Eigentumsübergang sorgfältig zu behandeln.

8. Gewährleistung und Haftung

Die Anbieterin gewährleistet die vertraglich vereinbarte Qualität der Ware. Offene Mängel sind unverzüglich bei Lieferung schriftlich zu melden. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innert angemessener Frist, schriftlich anzuzeigen. Die Haftung der Anbieterin ist auf den Auftragswert der betroffenen Lieferung beschränkt. Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Personenschäden. Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen. Die Verwendung der Produkte erfolgt auf eigene Verantwortung des Kunden.

9. Rücktritt und Rückgaben

Rückgaben bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Anbieterin. Spezialanfertigungen und kundenspezifische Mischungen sind vom Rücktritt ausgeschlossen. Bei Rücktritt nach Vertragsabschluss, jedoch vor Lieferung, können angemessene Aufwände in Rechnung gestellt werden.

10. Datenschutz

Die Anbieterin verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen der Vertragsabwicklung und gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

11. Höhere Gewalt

Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs der Anbieterin, insbesondere Naturereignisse, behördliche Massnahmen oder Streiks, befreien die Anbieterin für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz der Anbieterin in Thun.

13. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.

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